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Allgemeine Fragen

Sparplanwechsel

Jedes Jahr auf den 1. Januar hat man die Möglichkeit zwischen zwei Vorsorgeplänen zu wählen, um die Höhe der späteren Altersleistung selbst mitzubestimmen.

Die Arbeitnehmerbeiträge bei Plan B erhöhen sich um 2%. Der Arbeitgeberbeitrag bleibt gleich wie bei Plan A.

Der Planwechsel muss jeweils bis zum 31. Dezember des Vorjahres der Pensionskasse gemeldet werden, wird keine Meldung gemacht, bleibt der Vorsorgeplan gleich. Bei Neuanstellungen wird man ohne ausdrückliche Wahl des Vorsorgeplans in den Plan A aufgenommen.

Zivilstandsänderung

Die Zivilstandsänderung, sowie allfällige Namensänderungen werden von Ihrem Arbeitgeber an die Pensionskasse weitergeleitet.

Wohnsitzwechsel

Bitte füllen Sie bei einem Wohnsitzwechsel das entsprechende Formular aus.

Meldung Wohnsitzwechsel - Aktive Versicherte

Meldung Wohnsitzwechsel - Rentenbezüger

Link

ASIP-Pensionskassenverband http://www.mit-uns-fuer-uns.ch/

weitere Fragen

Bei weiteren Fragen können Sie uns entweder telefonisch oder über das Kontaktformular erreichen.