Die Pensionskasse der Stadt Frauenfeld ist eine selbständige, öffentlich-rechtliche Stiftung. Sie versichert ihre Mitglieder und deren Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod.
Die Pensionskasse der Stadt Frauenfeld ist eine "umhüllende Kasse". Sie erbringt Leistungen über das BVG-Obligatorium hinaus. So übertreffen die beitragspflichtigen Besoldungen und die Spargutschriften i.d.R. die gesetzlichen Vorgaben.
Zur Sicherstellung der gesetzlichen Leistungen führt die Pensionskasse für jede versicherte Person zusätzlich eine sogenannte Schattenrechnung, welche nur die gesetzlichen Leistungen abbildet.
Die Pensionskasse wird im Beitragsprimat geführt. Der versicherte Lohn bestimmt die Beiträge. Das angesparte Altersguthaben ergibt unter Anwendung des Umwandlungsatzes das Renteneinkommen.