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Wohneigentum WEF

Der Vorbezug oder die Verpfändung ist zulässig für Wohneigentum zum eigenen Bedarf im In- und Ausland, nämlich für

  • den Erwerb oder die Erstellung von Wohneigentum
  • Beteiligungen am Wohneigentum
  • die Rückzahlung von Hypothekardarlehen.

Eine Verwendung für andere Zwecke, beispielsweise für den ordentlichen Unterhalt des Wohn­ei­gentums oder die Bezahlung von Hypothekarschuldzinsen, ist nicht zulässig. Die Mittel der be­ruflichen Vorsorge dürfen gleichzeitig nur für ein Objekt ver­wendet werden .

Das Wohneigentum muss vom Versicherten genutzt werden, und zwar an seinem zi­vil­rechtlichen Wohnsitz oder seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort. Damit ist insbesondere die Verwendung als Ferienhaus oder Zweitwohnung nicht zulässig.

Folgende Unterlagen müssen dem Gesuch beigelegt werden:

  • Grundbuchauszug
  • Beurkundeter Kaufvertrag
  • Hypothekarvertrag
  • Bestätigung der Bank für Hypothekarkonto (Sperrkonto) mit Kontoangabe für die Überweisung
  • Bestätigung, dass die Liegenschaft als ständiger Wohnsitz selbst genutzt wird

Gesuch Wohneigentumsförderung Vorbezug [pdf, 129 KB]

Regulativ Wohneigentumsförderung [pdf, 133 KB]