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Pensionierung

Der Arbeitgeber meldet der Pensionskasse eine vorzeitige Pensionierung. Reguläre Pensionierungen werden ohne Meldung eingeleitet.

Zu Beachten

  • Ohne spezielle Meldung wird dem Arbeitnehmer per 1. des Folge-Monats der Pensionierung eine Altersrente ausgerichtet.
  • Es besteht die Möglichkeit eines Teilkapitalbezuges. Der Entscheid für einen Kapitalbezug muss mindestens drei Monate vor dem Bezug der Altersleistung der Stiftung schriftlich mitgeteilt werden. Der Ehegatte muss dem Bezug der Kapitalleistung schriftlich zustimmen. Die Unterschrift des Ehegatten muss amtlich beglaubigt sein (Reglement Berufliche Vorsorge Artikel 22 Absatz 3).

Gesuch Kapitalbezug bei Pensionierung [pdf, 170 KB]