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Eintritt

Der Arbeitgeber meldet Sie gemäss Gesetz bei der Pensionskasse an.

Voraussetzungen für einen Eintritt bei der Pensionskasse

  • Die Aufnahme in die Risikoversicherung (Tod und Invalidität) erfolgt ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahr und endet mit der regulären oder vorzeitigen Pensionierung.
  • Die Aufnahme in die Sparversicherung (Altersvorsorge) beginnt ab dem 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahr.
  • Das Arbeitsverhältnis muss mindestens drei Monate dauern.

Vorgehen

  • Sie müssen die Freizügigkeitsleistung von der Pensionskasse Ihres vorherigen Arbeitgebers oder eines Freizügigkeitskontos in die Pensionskasse der Stadt Frauenfeld einbringen. Die Unterlagen dazu erhalten Sie vor Ihrem Stellenantritt per Post zugestellt.
  • Bei der Aufnahme in die Pensionskasse hat man die Möglichkeit zwischen zwei Vorsorgeplänen zu wählen (Plan A und Plan B), um die Höhe der Altersleistung selbst mitzubestimmen. Bei ausbleiben einer ausdrücklichen Wahl, wird der Versicherte in den Plan A aufgenommen. Bei Plan B zahlt der Arbeitnehmer 2% mehr Beiträge. Den Vorsorgeplan kann man jeweils auf den 1. Januar wechseln, sofern die Meldung bis zum 31. Dezember des Vorjahres bei der Pensionskasse eintrifft.
  • Nachdem die Pensionskasse die Freizügigkeitsleistung erhalten hat, werden wir Ihnen einen aktuellen Versicherungsausweis zustellen.

Eintrittsfragebogen [pdf, 187 KB]

Gesundheitsfragebogen [pdf, 179 KB]